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US-Präsidentschaftswahl: Auch das Verhältniswahlrecht hätte Clinton nicht geholfen

Hillary Clinton hat US-weit mehr Stimmen bekommen als Donald Trump. Weil in den USA aber nach Bundesstaaten und dort nach Mehrheitswahlrecht gewählt wird, hat Trump die Wahl gewonnen. Hätte Clinton gewonnen, wenn es in den USA ein Verhältniswahlrecht gäbe? Ich habe das mal genau durchgespielt.

Wie schon im Jahr 2000 gibt es in den USA wieder den Fall, dass der Kandidat, der mehr Wählerstimmen bekommen hat, NICHT Präsident wird, weil er weniger Wahlmännerstimmen auf sich vereinen hat. Beide Male waren die Spitzenkandidaten der Demokraten die Gelackmeierten: 2000 Al Gore, 2016 Hillary Clinton. Die Präsidentschaftswahl findet in allen 50 Staaten und im District of Columbia (D.C., die Hauptstadt Washington ist kein Bundesstaat) separat statt, nach der Devise „The winner takes it all“. Da Donald Trump in 31 Staaten gewonnen hat und Hillary Clinton nur in 20, liest sich das Ergebnis eindeutig: 306 Wahlmännerstimmen für Trump, 232 für Clinton.

Was aber wäre, wenn alle Staaten das Verhältniswahlrecht anwenden würden, so wie es Maine und Nebraska teilweise tun? Ich habe das mal zum Spaß für alle 50 Staaten und DC separat ausgerechnet, nach der Formel Stimmen Kandidat / alle Stimmen * Anzahl der Wahlmännerstimmen (Electoral Votes, kurz EV). Dann werden erst die ganzen Zahlen als EV verteilt. Noch fehlende EV gehen dann jeweils an den Kandidaten mit dem größten Restwert.

Ein Beispiel: In Alabama kommt Clinton nach dieser Formel auf 3,11 Sitze, Donald Trump auf 5,66. Zuerst erhält also Clinton drei EV und Trump fünf. Macht zusammen acht. Alabama hat aber 9 EV. Die neunte EV geht in diesem Fall an Trump, weil er den höchsten Restwert nach dem Komma hat (66 im Vergleich zu 11).

Kleine Kandidaten würden Trump und Clinton entscheidende Stimmen kosten

In dieses Spiel habe ich auch die drei anderen Kandidaten Gary Johnson (Libertäre Partei), Jill Stein (Grüne) und Evan McMullin (ein Republikaner, der in neun Staaten als unabhängiger Kandidat antrat) einbezogen. Das macht einen gewichtigen Unterschied aus: Obwohl sie in den ganzen USA nur auf 3,3 (Johnson), 1,0 (Stein) und 0,3 (McMullin) Prozent der Stimmen kamen, hätten sie in einem Verhältniswahlrecht auf Staatenebene (ohne Sperrklausel, die ja in den USA unbekannt ist), 11 (Johnson), 1 (Stein) und 2 (McMullin) EV bekommen. Und das wiederum hätte dazu geführt, dass weder Hillary Clinton (263) noch Donald Trump (261) die für die Präsidentschaftswahl notwendige Mehrheit von 270 Stimmen erreicht hätten.

In so einem Fall wird die Präsidentschaftswahl ins neu gewählte Repräsentantenhaus verlagert. Dieses stimmt aber nicht als Ganzes ab, sondern auf Staatenebene. (D.C. ist hier nicht vertreten). Die absolute Mehrheit liegt bei 26 Staaten. Die Republikaner haben in 32 Bundesstaaten die Mehrheit der Repräsentantenhaussitze errungen. Auch hier würde also Donald Trump zum Präsidenten gewählt werden, nur eine Runde später.

Mit anderen Worten: Ja, das Mehrheitswahlrecht verzerrt den Wählerwillen ein wenig. Hillary Clinton hat ungefähr 12 Prozent weniger Wahlmännerstimmen bekommen als ihr bei einer Verhältniswahl zustehen würden. Zur Präsidentin wäre sie aber trotzdem nicht gewählt worden.